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RESTLESS LEGS-ERKRANKUNG
Restless-leg-Erkrankung
Da diese Erkrankung in aller Regel beide Bei ne betrifft, wäre es einfach sinnvoller, den Ausdruck Restless-le gs-Erkrankung, also die Mehrzahl von leg zu gebrauchen. Es gibt aber nicht wenige Autoren, die das s trotzdem weglassen.
Die Restless-legs-Erkrankung wird auch als Res tless-l egs-Synd rom, Anxi etas ti biarum oder Wi ttmaack-E kbom-Synd rom bezeichnet. Gängig ist auch die Schreibweise "Restless-legs-Erkrankung".
Nach einer Mitteilung von NetDoktor.at
(17.04.2004) sind 900.000 Österreicher von so genannten
Restless-leg-Erkrankung
betroffen – mehr als von Diabetes mellitus. Und obwohl die Erkrankung bereits
vor über 300 Jahren zum ersten Mal beschrieben wurde, ist sie bis heute einer
breiten Öffentlichkeit und auch so manchem Arzt nicht bekannt. Durchschnittlich
sind sieben Prozent der männlichen und 13 Prozent der weiblichen Bevölkerung
davon betroffen. Über dem 65. Lebensjahr scheint jeder Vierte daran zu leiden.
Leider wird diese
Erkrankung nur unzuverlässig diagnostiziert und die eingeleiteten
Therapiemaßnahmen sind häufig unbefriedigend.
Nach der REST-Studie
(RLS Epidemiology, Symptoms and Treatment) zogen 81 Prozent der
Befragten einen Arzt zu Rate, von diesen erhielten 75 Prozent eine Diagnose
aufgrund ihrer Symptome, aber nur 8,3 Prozent wurden korrekt mit als
Restless-legs-Erkrankung diagnostiziert. Bei den falsch
diagnostizierten Patienten wurden die Symptome
(= Krankheitszeichen)
einer
Durchblutungsstörungen
oder gar
Arthritis (=
Gelenkentzündung)
zugeschrieben. (Quelle: medizinauskunft.de)
Die Restless-legs-Erkrankung ist gekennzeichnet durch intermittierend (= zeitweilig auftretende), paroxysmal (= attackenförmig) auftretende schmerz hafte Empfindungen (Parästhesien und Dysästhesien), verbunden mit Bewegung sun ruhe, v.a. nachts bzw. im Liegen. Häufig ist hauptsächlich die Unterschenkel außenseite betroffen. Die Ätiologie (= Krankheitsursache) ist unklar. Das Auftreten der genannten Erscheinungen wird durch Kältereiz, Anämie (= Blutarmut) und Gravidität (= Schwangerschaft) begünstigt.
Die Restless-legs-Erkrankung kann in 2 Formen auftreten:
Krankheiten die zu einer symptomatischen Restless-legs-Erkrankung führen können:
Eine idiopathische Restless-legs-Erkrankung kann vererbt sein, tritt aber auch bei Durchblutungsstörungen, Muskel - und Nervenerkrankungen sowie Alkoholismus oder Vitaminmangel auf.
Für Betroffene empfiehlt sich, Alkohol, Nikotin, Koffein, Kohlensäure sowie Süßstoffe (Aspartam) und Geschmacksverstärker (Glutamat) zu meiden, da diesen Stoffen eine verstärkende Wirkung nachgesagt wird. Auch von Entspannungsmethoden ist abzuraten. (NetDoktor.at)
Differentialdiagnostisch (= welche Krankheiten außer Restless-leg-Erkrankung sonst noch in Frage kommen) ist das Burning-feet-Synd rom erwähnenswert.
Zur Therapie der Restless-legs-Erkrankung werden in der Praxis häufig Benzodiazepine (= ein Beruhigungsmittel) verschrieben, wovon aber wegen des enormen Gewöhnungspotentials abzuraten ist. Öfters sprechen die Beschwerden zufriedenstellend auf die Kombination von Carbamazepin bzw. Gabapentin oder Pregabalin (= Mittel gegen die Fallsucht aber auch bei diesen Schmerzen hilfreich) mit Baclofen (= ein im Rückenmark / Gehirn wirkendes Mittel zur Muskelentspannung) an. Als Mittel der Wahl gilt heute Levodopa (z.B. Restex®) (= eigentlich ein Mittel gegen Pakinson, der sog. "Schüttellähmung"). Diese Medikation soll in 75% der Fälle hilfreich sein. Pramipexol (Sifrol ®, Mirapexin®, in den USA Mirapex®) - ein Non-Ergot-Agonist bzw. Dopamin-Agonist - soll nach einer neueren Studie ebenfalls gut wirksam sein, gleiches gilt für den Dopaminagonist Ropinirol (z.B. ReQuip®, Adartrel®). Bei ungenügender Wirkung können als nächst höhere Therapiestufe Opioide (z.B. Tilidin oder Oxycodon) versucht werden, da diese Mittel auch eine dopaminerge Komponente aufweisen.
Zuverlässig helfen bei der Restless-legs-Erkrankung im Rahmen der therapeutische n Lokalanästhesie auch engmaschig wiederholte Blockaden der Nn. ischiadici (= Ischias nerven) mit einem lang wirkenden Lokalanästhetikum (z.B. Bupivacain, Ropivacain) (= örtliches Betäubungsmittel), insbesondere bei der syptomatischen bzw. sekundären Krankheitsform (z.B. bei Polyneuropathie). Optimal ist diese Behandlung in Form einer kontinuierlichen Blockade mit Katheter* was aber einen stationären Aufenthalt erfordert.
* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner
Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen
Nerven
eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle
hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig
schmerz
los nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des
örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe
angeschlossen werden. Das
Lokalanästhetikum
(= örtliche Betäubungsmittel)
wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei
gleichzeitiger Hemmung der
Schmerz reizleitung), damit
begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die
schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus
anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch
die sog. vegetativen Nerven betroffen sind (Sympathikolyse),
woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert und diese den bei
der
Restless-leg-Erkrankung vorliegenden, gestörten
Nervenzellstoffwechsel optimiert.
Die gesteigerte Durchblutung ist auch der Grund, warum diese Behandlungsmethode
besonders bei
Schmerzen, die auf
eine verminderte Blutversorgung, auf entzündliche oder auch degenerative
Prozesse zurückzuführen sind, hilfreich ist.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche intensive Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen.
Auf der Internetseite "die Gesundheitsreform" teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit, daß seit dem 1.4.07 alle gesetzlich krankenversicherte Personen jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation (damit auch auf eine Schmerzrehabilitation) haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen können. Lesen Sie dazu auch eine Brief des Bundesgesundheitsministeriums.
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